Führerschein-Umtausch "unbefristeter Kartenführerschein in befristeten Kartenführerschein"
Informationen:
Gemäß § 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umzutauschen.
Nach der Fertigstellung wird der Kartenführerschein auf Wunsch in Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt übersandt, so dass Ihnen der Fahrtweg nach Bad Oldesloe erspart bleibt.
Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung. Nach Überweisung dieser Gebühr können Sie Ihren neuen Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung bei Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt (außer Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land und Amt Itzstedt) in Empfang nehmen.
Der alte Führerschein wird dann dort eingezogen oder auf Wunsch entwertet und an Sie ausgehändigt.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Personalausweis
oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Bitte senden Sie alle Unterlagen per Post an die unten genannte Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde.
Personalausweis/ Reisepass und Führerschein nur in Kopie übersenden!
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
barrierefreier Zugang vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe