Leistungen

Tierseuchen

Leistungsbeschreibung

Als private(r) oder gewerbliche(r) Tierhalter/in sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Amtstierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich der zuständigen Behörde. Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).

Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Quarantäne) getroffen.

Welche Krankheiten bei Tieren anzeigepflichtige Tierseuchen sind, ist in der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen geregelt.

Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es weitere Tierkrankheiten, die zwar nicht staatlich bekämpft, aber deren Vorkommen amtlich erfasst werden.
Eine Auflistung der meldepflichtigen Tierkrankheiten finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

An wen muss ich mich wenden?

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Angaben sind bei der Anzeige der Tierseuche beziehungsweise des Verdachts notwendig:

  • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
  • Art, Anzahl und Standort der Tiere.
  • Besitzer der Tiere.
  • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
  • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

Was sollte ich noch wissen?

Nach dem Tierseuchengesetz können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von den Tierseuchenfonds gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und bei der Tierseuchenkasse die Anzahl der gehaltenen Tiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet ist und der Beitrag bezahlt wurde.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

4222 Tiergesundheit
Gebäude: 
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Frau Näveke
Frau Gall

Telefon:

0 45 31 - 160 13 24

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html

Öffnungszeiten:

nur nach Vereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel:

Busse und Bahnen zum ZOB bzw. Bahnhof Bad Oldesloe, Busse zur Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Elly-Heuss-Knapp-Straße 7 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Herr Brinker

Telefon:

0 45 31 - 160 11 97

Fax:

0 45 31 - 160 13 42

Email:

veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/veterinaerwesen/index.html