Leistungen
Badegewässerqualität - Kontrolle
Leistungsbeschreibung
Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.
Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn
Im Kreis Stormarn werden folgende Badestellen überwacht:
Hallen- und Freibäder
- Ahrensburg – Hallen- und Freibad badlantic –
- Bad Oldesloe - Hallenbad –
- Bargteheide – Freibad –
- Barsbüttel – Hallenbad –
- Reinbek – Hallenbad/Freizeitbad –
- Trittau – Freibad –
Badestellen an natürlichen Gewässern
- Ahrensburg – Bredenbeker Teich –
- Bad Oldesloe – Poggensee –
- Großensee – Südstrand am Großensee –
- Reinfeld – Herrenteich –
- Tangstedt/Ortsteil Wilstedt – Baggersee –
Bademöglichkeiten an natürlichen Gewässern
- Heilshoop – Moorteich –
- Lütjensee – Nordufer am Großensee –
- Lütjensee – Nordufer am Lütjensee–
Der Überwachung unterliegen auch entsprechende Bäder/Badeeinrichtungen z. B. in Fitness-/Freizeitanlagen, Hotels, Schulen, Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).
Was sollte ich noch wissen?
Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.