Leistungen

Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.

Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus

  • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
  • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.

Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Was sollte ich noch wissen?

keine

Bemerkungen

  • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein,
  • Informationen zur Grundstückswertermittlung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite Gutachterausschüsse online.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Verfahrensablauf

  • Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
  • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
  • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
  • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
  • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
  • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,

sind.

Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden

es beantragen.

Zuständige Stelle

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Weiterführende Informationen

Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn
Gebäude: F , 2.OG , Raum: F 214
Mommsenstraße 14 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Matthias Krause

Telefon:

0 45 31 - 160 12 78

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 78

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/sonderbereiche/gutachterausschuss-fuer-grundstueckswerte-im-kreis-stormarn/

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

17 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Behindertengerechter Zugang. Aufzug vorhanden.

Des folgenden Anbieters:

Sonderbereich Gutachterausschuss für Grundstückswerte