Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe