Eine Voraussetzungen für eine mögliche Online-Antragstellung ist:
Der Träger der Jugendarbeit muss im System angelegt sein. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Landesverband, bei dem Ihr Verein bzw. Ihre Vereinsjugend Mitglied ist. Träger ohne einen solchen Landesverband wenden sich an ihr Jugendamt.
Weitere Informationen (z.B. zum, Verfahren und zu Voraussetzungen) gibt es bei ...
-> www.juleica.de
-> Kreisjugendring Stormarn e.V..
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