Leistungen

Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken

Leistungsbeschreibung

Trotz der hohen Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in Deutschland haben Staat und Betreiber Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Diese Maßnahmen begründen sich darauf, dass ein Unfall mit der Freisetzung radioaktiver Stoffe nie mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um - bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit den Betreibern - den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. 
 

Bei den Katastrophenschutzmaßnahmen handelt es sich um kurzfristige Sofortmaßnahmen wie:

  • die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz gegen die radioaktive Strahlung,
  • die Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zur Minderung der Strahlenbelastung der Schilddrüse,
  • die Evakuierung nach vorbereiteten Plänen als vorsorgliche Maßnahme und als Schutz der Bevölkerung, wenn für den Wohnort eine Strahlenbelastung zu erwarten prognostiziert wird.
  • Notfallstationen als Angebot an die Bevölkerung, mögliche Kontaminationen feststellen und Dekontaminationsmaßnahmen durchführen zu lassen.
  • die Warnung der Bevölkerung vor dem Verzehr frisch geernteter Lebensmittel und von Frischmilch.

 Bei den grundlegenden Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge handelt es sich um längerfristige Maßnahmen wie:

  • Kontrolle des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln,
  • Empfehlungen das individuelle Verhalten betreffend (z.B. die Aufforderung Fenster und Türen zu schließen, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, Sandkästen abzudecken, etc.),
  • Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (z.B. Tiere in den Stall bringen, frühzeitige Ernte, Waschen von Obst und Gemüse, etc.),
  • Großflächige Dekontaminationsmaßnahmen oder
  • Längerfristige Umsiedlung.

Die Bundesländer sind für den Bereich des Katastrophenschutzes mit den entsprechenden Katastrophenschutzmaßnahmen und der Bund vorwiegend für den Strahlenschutzvorsorgebereich sowie die dazugehörigen Maßnahmen zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und des

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

641 Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen
Gebäude: Katastrophenschutzzentrum
Turmstraße 8-12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/gefahrenabwehr/katastrophenschutz/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Parkmöglichkeiten:

vor dem Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Torben Steiner

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  12 56

Email

t.steiner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Thomas Manke

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  16 45

Email

t.manke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Jan-Hendrik Teichert

Zuständigkeit

Sachgebietsleitung

Telefon

04531 -  160  12 97

Email

j.teichert@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Jennifer Ebeling

Zuständigkeit

Haushalt / Controlling / Förderung Feuerwehr

Telefon

04531 -  160  10 83

Email

j.ebeling@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Lisa Marin

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  11 85

Email

l.marin@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Nils Wilkens

Zuständigkeit

Fahrzeug- und Gerätewart

Telefon

04531 -  160  10 87

Email

n.wilkens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Birte Riebel

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz / Feuerwehr

Telefon

04531 -  160  14 82

Email

b.riebel@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Gerrit Thiemann

Zuständigkeit

Allg. Katastrophenschutz

Telefon

04531 -  160  10 84

Email

g.thiemann@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 64 - Gefahrenabwehr
Turmstraße 8-12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Detlef Müller

Telefon:

0 45 31 - 160 14 75

Fax:

0 45 31 - 160 77 14 75

Email:

de.mueller@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/gefahrenabwehr/index.html