Wasserrechtliche Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern
Informationen:
Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, wie zum Beispiel Stege und Brücken, bedarf der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.
Rechtsgrundlagen
§ 23 Landeswassergesetz (LWG)
§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
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Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Beschreibung der Anlage (Größe, Lage)
Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.
Gebühren:
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Angeboten von der Servicestelle
433 Wasser
Gebäude: A , 3.OG , Raum: A 307
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe