Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte. Die härtefallbegründenden Umstände sind auch weiterhin gegeben. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie auch weiterhin eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Außerdem dürfen die Gründe, die ein Ausreisehindernis begründen, sowie die sonstigen einer Beendigung des Aufenthalts entgegenstehenden Gründe nicht entfallen sein.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis müssen weiterhin gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse), sofern die Ausländerbehörde nicht im Ermessen hiervon absieht.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie weiterhin nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann nur auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann auch weiterhin eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) und Kindergeld.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis - bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Haben Sie fristgemäß (vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde
Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br>
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 92
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Heklau
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 13 77
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.heklau@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau S.Böhm
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)
Telefon
0 45 31 - 160 18 21
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wefels
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 10 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Wisner
Zuständigkeit
Niederlassungserlaubnisse Kh - Z,
Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z,
EU-Staatsangehörige Kh - Z
Telefon
0 45 31 - 160 16 50
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.wisner@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bock
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
04531 - 160 17 75
Fax
04531 - 160 12 11
Email
d.bock@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
NN
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 10 93
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 11 36
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einladung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht
Widerspruchs- und Klageverfahren A-K
Vorbeglaubigungen und Apostille
Telefon
0 45 31 - 160 12 29
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Sachbearbeiter/-In
N.N.
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Schütt
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement A - Kar,
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 11 23
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.schuett@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Sprave
Zuständigkeit
Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
b.sprave@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Bojens
Zuständigkeit
Rückkehrmanagement Kas - Z:
Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung),
Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen,
Ausbildungsduldung
Telefon
0 45 31 - 160 16 54
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.bojens@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Engelmann
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 15 97
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
t.engelmann@kreis-stormarn,de
Sachbearbeiter/-In
Frau Ramm, Frau Fleischhauer
Zuständigkeit
Terminvereinbarung
Servicepoint
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
termine-abh@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Rettieck-Süfke
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 16 17
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Lenz
Zuständigkeit
Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte
Staatsangehörigkeitsfeststellungen
Telefon
0 45 31 - 160 13 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Martinius
Zuständigkeit
EU-Staatsangehörige / Registratur
Telefon
0 45 31 - 160 18 31
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
s.martinius@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau N.Böhm
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 18 22
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
n.boehm@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Herr Kohlmann
Zuständigkeit
Ausländerrecht allgemein
Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z
Telefon
0 45 31 - 160 18 04
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
d.kohlmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Hoffmann
Zuständigkeit
Verpflichtungserklärungen, Registratur
Einladung- und Verpflichtungserklärungen
Telefon
0 45 31 - 160 15 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
y.hoffmann@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Klahn
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp:
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 12 27
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
a.klahn@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Bendig
Zuständigkeit
Terminvergabe für Einbürgerungsanträge
Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz
Telefon
0 45 31 - 160 16 44
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
einbuergerung@kreis-stormarn.de
Sachbearbeiter/-In
Frau Boche
Zuständigkeit
Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br>
- befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.),
- Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.),
- Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.),
- Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG,
- Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen,
- Visum (national),
- Verpflichtung zum Integrationskurs
Telefon
0 45 31 - 160 11 11
Fax
0 45 31 - 160 12 11
Email
l.boche@kreis-stormarn.de