Förderrichtlinie Potenzialanalysen Geothermie für Kreiskommunen
Richtlinie zur Förderung von Potenzialanalysen zur Nutzung tiefer Geothermie für gemeindeübergreifende Gebiete der Gemeinden und Städte im Kreis Stormarn
2024-2025
Informationen:
Der Kreis Stormarn hat im März 2024 eine
Förderrichtlinie Potenzialanalysen tiefe Geothermie - ergänzt aufgelegt,
mit der Potenzialanalysen für tiefe Geothermie für die Wärmeversorgung in gemeindeübergreifenden Gebieten im Kreis Stormarn gefördert werden können.
Per Ergänzung der Richtlinie können auch Einzelkommunen gefördert werden, die nachweislich keine Anrainerkommune zur Kooperation finden.
Lt. Bundesverband Geothermie nutzt die „tiefe“ Geothermie Lagerstätten, die in größeren Tiefen als 400 m unter Geländeoberkante erschlossen werden. Im Sinne dieser Richtlinie ist es auch möglich, den Geltungsbereich des Bergrechts einzubeziehen, also auch Tiefen zwischen 100 und 400 m zu untersuchen, wenn die hydrothermale Geologie das sinnvoll erscheinen lässt.
Ziel ist die Nutzung erneuerbarer Energien für Wärmenetze zu erleichtern und beschleunigen, damit THG-Emissionen zu mindern und Kommunen bei ihren Klimaschutz-Bemühungen zu unterstützen.
Der Förderantrag Potenzialanalyse tiefe Geothermie für Kooperationen von Kommunen im Kreis Stormarn (ggfs. mit örtlichen Energieversorgern / Netzbetreibern) ist mit Anlagen per Mail einzureichen an: foerderung@kreis-stormarn.de.
Einzelkommunen reichen zusätzlich den Nachweis ein, dass sich keine Anrainerkommune zu einer Kooperation für einen Förderantrag finden lässt.
Wer kann Anträge stellen?
Kooperationen von Kommunen des Kreises Stormarn
Einzelne Kommune des Kreises Stormarn, die nachweislich keine Anrainerkommune zur Kooperation finden
Kooperationen von Kommunen des Kreises Stormarn (oder Einzelkommunen im Kreis mit Nachweis nicht möglicher Kooperation), die für diesen Zweck mit örtlichen Energieversorgern und/oder Netzbetreibern kooperieren.
Die o.g. Unternehmen und die Gemeinde Wentorf im Mittelzentrum Reinbek-Glinde-Wentorf können in der Kooperation mit aufgeführt, aber nicht federführend antragstellend sein
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann eine antragstellende Kooperation maximal 25.000 € (eine Einzelkommune maximal 18.000 €) und bis zu 50% der förderfähigen Kosten als Förderbetrag bekommen. Ist an der Kooperation ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen beteiligt, liegt die Höchstförderquote bei 50% ohne Mehrwertsteuer.
Kumulierung ist möglich, der Mindesteigenanteil liegt dann bei 10% (netto) der förderfähigen Kosten.
Werden mehr Mittel als vorhanden beantragt, werden die Förderanträge nach der zeitlichen Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs bewilligt bis die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel erschöpft sind. Es gilt das Windhundprinzip.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude