Leistungen

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein. 

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

352 Eingliederungshilfe für Kinder u. Jugendliche
Gebäude: D , EG , Raum: D 25
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/eingliederungshilfe-fuer-kinder-und-jugendliche/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Ann-Kathrin Frei

Telefon

04531 -  160  1796

Email

a.frei@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 35 - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/eingliederungshilfe-fuer-kinder-und-jugendliche/index.html