Die Europäische Union hat mit dem sogenannten „Hygienepaket“ die rechtlichen Grundlagen für die Lebensmittelhygiene bei der Gewinnung, weiteren Behandlung und Vermarktung von Wildbret umfassend neu gestaltet. Dieses in der gesamten Europäischen Union geltende Lebensmittelhygienerecht wurde 2007 durch nationale Vorschriften ergänzt.
Für die Jäger besteht seit Inkrafttreten der Verordnungen die Pflicht, sich in bestimmten Fällen als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde zu melden. In einem Informationsblatt des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein sind die meldepflichtigen Tätigkeiten für Jäger näher erläutert. Zuständige Behörde für die Meldung ist für Jäger mit Wohnsitz im Kreis Stormarn der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Stormarn. Mit dem Eingang der Meldung gilt der Jäger als Lebensmittelunternehmer registriert.
Um die Meldung zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, verwenden Sie bitte das vorgesehene Formular.