Leistungen
Kfz: Fahrtenbuch 
Leistungsbeschreibung
Die Führung eines Fahrtenbuches wird entweder von der Verkehrsbehörde angeordnet oder könnte aus steuerlichen Gründen erforderlich sein.
Nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften wird dieVerkehrsbehörde von Ihnen möglicherweise die Führung eines Fahrtenbuches verlangen, wenn der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
In diesem Fall sind folgende Angaben zu führen:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Datum und Uhrzeit des Beginns und Ende der Fahrt,
- Unterschrift des Fahrzeugführers.
In steuerlichen Angelegenheiten sind für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gesondert, fortlaufend, zeitnah und in geschlossener Form aufzuzeichnen:
- bei beruflicher Auswärtstätigkeit:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt,
- Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
- bei Privatfahrten: Angabe der gefahrenen Kilometer,
- bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.