Leistungen

Namensänderung

Was muss man tun, wenn sich der Familienname geändert hat?

Informationen:

Hat sich der Familienname geändert, ist man nicht verpflichtet, eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Um Schwierigkeiten bei einer Führerscheinkontrolle vorzubeugen, sollte man jedoch den Führerschein erneuern lassen. Besitzt man schon einen Karten-Führerschein, so beträgt die Verwaltungsgebühr 22,80 €. Ist die Fahrerlaubnis bisher noch nicht auf den Karten-Führerschein umgestellt worden, so beträgt die Verwaltungsgebühr 25,30 €.