Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder das Auffüllen von Bodenvertiefungen sowie Erstellung von Teichen
Informationen:
Eine Genehmigung ist für die o. g. Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m³ beträgt. Für die vorgenommenen Abgrabungen bzw. Aufschüttungen ist in der Regel ein entspre-chender Ausgleich zu erbringen.
formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über
• den Standort (Gemarkung, Flur, Flurstück)
• Größe der betroffenen Fläche
• Zweck der Abgrabung/Aufschüttung/Gewässeranlage
• die derzeitige Nutzung
• die geplante Nutzung und Gestaltung
• Aufschüttungsmaterial/Bodenaushub (Art, Beschaffenheit, Menge, Aufschüttungshöhe/Abgrabungstiefe, Herkunft/Verwendung)
• die Eigentumsverhältnisse, ggf. schriftliche Einverständniserklärung
• die voraussichtliche Zeitdauer der geplanten Maßnahme
• den Ausgleich des Eingriffs
Lageplan mit vorhandener Vegetation (Bäume, Knicks, Kleingewässer etc.)