Leistungen

Oldtimerkennzeichen für ein im Kreis Stormarn bereits zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel

Informationen:

Ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") kann bei der Zulassungsbehörde erst 30 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges beantragt werden.

Das erforderliche Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens erhalten Sie nach Vorführung des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)

Für Oldtimerkennzeichen (H) in Kombination mit Saison stehen aus Platzgründen maximal 3 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen OD-( z.B. 1 Buchstabe und zwei Ziffern) zur Verfügung. Diese Kennzeichen sind im Internet nicht frei gegeben. Bitte kontaktieren Sie zur Reservierung die Zulassungsbehörde. Sie können sich aber auch direkt hier am Schalter ein Kennzeichen aussuchen, wenn Sie die Änderung eintragen lassen.

Sofern das Fahrzeug bereits innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Oldtimerkennzeichen zugelassen ist oder war und jetzt in den Kreis Stormarn umgemeldet werden soll, ist eine Vorlage des Gutachtens nach § 23 StVZO nicht erforderlich. Dann sind die Unterlagen unter dem Punkt Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges erforderlich.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • bisherige Kennzeichen
  • Gutachten gem. § 23 StVZO
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggfs. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html