Leistungen

Oldtimerkennzeichen für ein im Kreis Stormarn bereits zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel

Informationen:

Ein Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") kann bei der Zulassungsbehörde erst 30 Jahre nach dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges beantragt werden.

Das erforderliche Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens erhalten Sie nach Vorführung des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA usw.)

Für Oldtimerkennzeichen (H) in Kombination mit Saison stehen aus Platzgründen maximal 3 Zeichen nach dem Unterscheidungszeichen OD-( z.B. 1 Buchstabe und zwei Ziffern) zur Verfügung. Diese Kennzeichen sind im Internet nicht frei gegeben. Bitte kontaktieren Sie zur Reservierung die Zulassungsbehörde. Sie können sich aber auch direkt hier am Schalter ein Kennzeichen aussuchen, wenn Sie die Änderung eintragen lassen.

Sofern das Fahrzeug bereits innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Oldtimerkennzeichen zugelassen ist oder war und jetzt in den Kreis Stormarn umgemeldet werden soll, ist eine Vorlage des Gutachtens nach § 23 StVZO nicht erforderlich. Dann sind die Unterlagen unter dem Punkt Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges erforderlich.