Für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, welche ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, gibt es unterschiedliche Regelungen.
Für genauere Informationen empfehlen wir eine telefonische Rücksprache oder Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde, damit Sie die fallbezogenen Auskünfte erhalten.
Generell berechtigt der ausländische Führerschein den/die Inhaber/in, noch 6 Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass es sich um einen nationalen Führerschein, welcher gültig und kein vorläufiger oder Lernführerschein ist, handelt.
Inhaber/innen einer Fahrerlaubnis aus den EU- oder EWR-Staaten dürfen auch über die 6 Monate hinaus mit ihrem Führerschein fahren und brauchen keinen deutschen Führerschein beantragen. Es sei denn, er verliert seine Gültigkeit. Wurde der Führerschein allerdings in den letzten 2 Jahren erstmalig erteilt, muss er der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, da der/die Inhaber/in mit Begründung des Wohnsitzes unter die Probezeit fällt.
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
barrierefreier Zugang vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe