Wer erstmals eine Fahrerlaubnis erwirbt, erhält die "Fahrerlaubnis auf Probe" - besser bekannt als Führerschein auf Probe. Ausgenommen sind hiervon die Klassen M, L und T. Die Vorschrift wurde eingeführt, weil gerade Führerscheinneulinge wegen ihrer unzureichenden Fahrerfahrung und überzogenen Risikobereitschaft überdurchschnittlich häufig an Unfällen beteiligt sind. Mit dem Führerschein auf Probe soll diesem Gefährdungsrisiko entgegengewirkt werden.
Die Probezeit dauert 2 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis an. In dieser Zeit soll sich der Fahrerlaubnisinhaber besonders bewähren. Ansonsten hat er die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Kraftfahrzeugführer auch. Nach Ablauf der Probezeit braucht der Führerschein nicht neu ausgestellt oder verlängert werden. Innerhalb der Probezeit unterliegt der Fahrerlaubnisinhaber einer besonderen Überwachung.
Punkte in Flensburg:
Wenn der/die Fahrerlaubnisinhaber*in während der Probezeit eine Verkehrszuwiderhandlung begeht, die in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einzutragen ist, sind von der Fahrerlaubnisbehörde besondere Maßnahmen anzuordnen. Maßgeblich ist, dass der Verstoß innerhalb der Probezeit begangen wurde. Das Datum der Rechtskraft der Entscheidung ist nicht relevant.
Aufbauseminar:
Die Zuwiderhandlungen sind entsprechend ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Gruppen (schwerwiegend oder weniger schwerwiegend) eingeteilt. Sobald der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen hat, hat er an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Außerdem verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Dieses Aufbauseminar wird bei bestimmten, besonders dazu anerkannten Fahrschulen durchgeführt. Es umfasst 4 Sitzungen à 135 Minuten sowie eine Fahrprobe von 30 Minuten und muss innerhalb von 4 Wochen beendet sein - ohne eine Prüfung abzulegen. Für Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss gibt es besondere Aufbauseminare. Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 300,- €. Außerdem wird für die Anordnung des Aufbauseminars eine Gebühr in Hohe von Gebühr von 31,20 € erhoben.
Insgesamt wird ein Zeitraum von 3 Monaten zur Teilnahme an einem Seminar und Vorlage der Teilnahmebescheinigung gewährt. Sollte der/die Inhaber*in einer Fahrerlaubnis entgegen der vollziehbaren Anordnung in der festgesetzten Frist nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Ein Ermessensspielraum ist nicht vorhanden; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Weitere Verkehrsverstöße:
Begeht der/die Fahrerlaubnisinhaber*in innerhalb der Probezeit und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, ist er schriftlich zu verwarnen.
Außerdem ist ihm/ihr nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Teilnahme. Die verkehrspsychologische Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist.
Sofern er/sie nach Ablauf dieser zwei Monate und innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Entzug der Fahrerlaubnis:
Wird das Aufbauseminar nicht innerhalb der festgesetzten Frist absolviert, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag neu erteilt, wenn neben den weiteren Voraussetzungen für eine Neuerteilung nach Entzug das angeordnete Aufbauseminar absolviert wurde.
Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung / verkehrspsychologischer Beratung erneut eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen wurden. In diesem Fall wird für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von 3 Monaten festgesetzt. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt auf Antrag.
Wird die Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit entzogen, endet die Probezeit vorzeitig. Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Rest-Probezeit absolviert werden, evtl. zuzüglich der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Wenn jemand in der neuen Probezeit wiederum eine weitere schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, ist die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
barrierefreier Zugang vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe