Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Stormarn ab Mai 2013
Informationen:
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen. Nach Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein sind im AWK die bestehende Entsorgungssituation, die Ziele der Abfallverwertung, die Maßnahmen der Schadstoffentfrachtung, sowie die Methoden, Anlagen und Einrichtungen der sonstigen Entsorgung darzustellen.