(Antrag auf Verdienstausfallerstattung)
- Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
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Ein vollständiger Antrag besteht i.d.R. aus
1. dem Antragsformular (2 Seiten) mit
2. der Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers und
3. einer Bescheinigung des Trägers der Maßnahme über die beabsichtigte Mitwirkung bzw. Teilnahme. -
Der Kreis Stormarn bearbeitet Anträge von Mitwirkenden bzw. Teilnehmenden an Maßnahmen Stormarner Träger (bei anderen Trägern bitte an den dortigen Kreis bzw. kreisfreie Stadt wenden).
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Es ist eine gültige Juleica erforderlich (hierzu siehe Information zur -> Jugendleiter-Card).
Soweit - als Ausnahme zur gültigen Juleica - auf die Unverzichtbarkeit für die organisatorische Durchführung aufgrund der besonderen Qualifikation angeführ wird, müssen Sie das nachvollziehbar begründen: 1. Worin besteht die Unverichtbarkeit und 2. worin besteht die besondere Qualifikation. (Hinweis: Bei Betreuern ist eine Ausnahme zur Juleica nicht vorgesehen. Der bisherige Cardersatz ist weggefallen.)
(mehr zur Verdienstausfallerstattung für die Jugendarbeit)
Informationen und Antrag zum herunter laden:
Freistellung und Verdienstausfallerstattung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit: Antragsformular
(nur für Mitwirkende - bzw. bei Aus- und Fortbildungen für Teilnehmende - an Maßnahmen Stormarner Träger der Jugendarbeit)
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