Förderung der Jugendarbeit durch das Land Schleswig-Holstein
Informationen:
Das Land Schleswig-Holstein hat eine Reihe von Förderprogrammen, die prinzipiell die (Mit-) Förderung einer Vielzahl von Maßnahmen der Jugendarbeit (und verwandter Themengebiete) möglich machen.
Für Maßnahmen ...
- der außerschulischen Jugendbildung,
- des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie
- der Jugendsozialarbeit,
die von Trägern vor Ort (Orts- und Kreisgruppen) veranstaltet werden, erfolgt die Bearbeitung dieser Förderung i.d.R. durch das zuständige (ortliche) Jugendamt (Trägersitz).
Das Jugendamt im Kreis Stormarn fördert diese Maßnahmen in Verbindung mit den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (bzw. des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes) oder im Rahmen allgemeinen Haushaltsrechts.
Das Land (Jugendministerium) fördert selbst Maßnahmen/Projekte aus den o.g. Bereichen, wenn sie von überregional- oder landesweit tätigen Trägern veranstaltet werden (oder Maßnahmen von überregioneler oder landesweiter Bedeutung).
Darüber hinaus hat das Land weitere Förderprogramme. Auskunft über aktuelle Förderungen und Projekte gibt es beim Landesjugendring
Für detaillierte und aktuelle Informationen, auch bezüglich Bedingungen und Verfügbarkeit von Fördermitteln, wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
Abt. VIII 3 ('Kinder, Jugend und Familie, Landesjugendamt')
Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Tel.: 0431/988-0
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude