Leistungen

Feinstaubplaketten für Umweltzonen

Informationen zu Feinstaubplaketten und Umweltzonen

Informationen:

Feinstaubplaketten erhalten Sie unter anderem bei den Zulassungsbehörden, Untersuchungsorganisationen (z. B. TÜV, DEKRA, usw.) sowie einigen KFZ-Werkstätten.

Umweltzonen
Viele Städte planen im Kampf gegen den Feinstaub und andere gesundheitsschädliche Luftschadstoffe Umweltzonen. In den Umweltzonen dürfen Fahrzeuge, die besonders viel Feinstaub emittieren, nicht mehr fahren. Aber welche Kommunen planen solche Umweltzonen – und wann fällt in meiner Stadt oder Gemeinde der Startschuss?
Antwort darauf gibt es beim Umweltbundesamt (UBA). Dort informiert das UBA unter Mitarbeit der Länder über aktuell geplante Umweltzonen in Deutschland.
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren dieser Umweltzonen ohne Feinstaubplakette erteilen auf Antrag die für die Einrichtung der Umweltzonen zuständigen Behörden.

Feinstaubplaketten
Um diese Fahrverbotszonen befahren zu dürfen, können Fahrzeughalter/-halterinnen eine Feinstaubplakette beschaffen und in ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen (keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.

Grundlage für diese Feinstaubplaketten ist die KennzVO vom 10. Oktober 2006: Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV

Aktualisierte KFZ-Kennzeichnungsverordnung
Zum 8.12.2007 ist die erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte sind dabei:

  • "EURO 1" vergleichbare Pkw mit Ottomotor mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 erhalten ebenfalls die grüne Plakette.
  • Bei der Zuteilung der Feinstaubplakette für schwere Nutzfahrzeuge werden auch nachgerüstete Partikelminderungssysteme berücksichtigt.
  • Oldtimer mit H und 07- Kennzeichen fallen unter die generellen Ausnahmen.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ramona Braasch

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html