Das Fleischhygienerecht umfasst alle geltenden rechtlichen Anforderungen gegenüber der Zuführung von Schlachttieren zur Schlachtstätte, der Schlachtung selbst und zu den Hygienebedingungen bei der anschließenden Fleischzerlegung und -bearbeitung. Ziel der Rechtsvorgaben ist die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Qualität des Fleisches.
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4223 Verbraucherschutz
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