Leistungen

Waffenbehörde

Informationen:

Der Kreis Stormarn als zuständige Waffenbehörde ist verantwortlich für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse im gesamten Kreisgebiet.

Die Waffenbehörde ist gleichermaßen zuständig für

Grundsätzlich ist der Umgang (z.B. Erwerb und Besitz) mit Waffen erst ab 18 Jahren gestattet.

Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Reizstoffsprühgeräte (z.B. Reizstoffsprühdosen), die ein amtliches Prüfzeichen tragen, erlaubnisfrei erwerben, besitzen und in der Öffentlichkeit führen.

Wer eine Schusswaffe erwerben und besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte.

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung zu treffen: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Der Kreis Stormarn ist weiterhin zuständig für:

  • Kleiner Waffenschein,
  • Waffenschein,
  • Europäischer Feuerwaffenpass,
  • Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler,
  • Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige,
  • Schießerlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen.

Weitere Informationen, zu den verschiedenen Erlaubnissen oder Themen wie Anscheinswaffen, Soft-Air-Waffen, Hieb- und Stoßwaffen, Messer, verbotene Waffen oder Transport von Waffen erhalten Sie von den Mitarbeitern der Waffenbehörde.