Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) - EG-DLRL
Informationen:
Nach der EG-DLRL können Verwaltungsverfahren, die die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, elektronisch über die zuständige Behörde oder einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Das jeweilige Fachgesetz bestimmt, welche Verfahren hiervon betroffen sind.
Für den Kreis sind dies nachfolgende Verwaltungsverfahren: