Wasserwirtschaftliche Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben für Lagerung von Gülle, Jauche, Festmist und Silage und bei Stallbauten für Tierhaltung
Informationen:
Bei Bauwerken, in denen tierische Exkremente anfallen und in oder auf denen tierische Exkremente gelagert werden, müssen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer so gestaltet werden, dass diese Stoffe nicht nach Außen dringen und dann das Grundwasser oder die Gewässer belasten können. Sie müssen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit und ihrer Größe bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Gleiches gilt für die Lagerung von Silage und Silagesickersaft.
Im Zuge der Bauantragsprüfung wird die Einhaltung der Bestimmungen geprüft.
Bereits im Zuge der Antragsvorbereitungen und auch bei Nachbesserungen im Zuge der Bauantragsprüfung werden Bauherren und Planer hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen an ihre Bauwerke und Anlagen beraten.
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz (LWG)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe