Leistungen

Jauchelagerung

Wasserwirtschaftliche Beratung und Begleitung bei Bauvorhaben für Lagerung von Gülle, Jauche, Festmist und Silage und bei Stallbauten für Tierhaltung

Informationen:

Bei Bauwerken, in denen tierische Exkremente anfallen und in oder auf denen tierische Exkremente gelagert werden, müssen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer so gestaltet werden, dass diese Stoffe nicht nach Außen dringen und dann das Grundwasser oder die Gewässer belasten können. Sie müssen hinsichtlich ihrer Dichtigkeit und ihrer Größe bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen. Gleiches gilt für die Lagerung von Silage und Silagesickersaft.

Im Zuge der Bauantragsprüfung wird die Einhaltung der Bestimmungen geprüft. Bereits im Zuge der Antragsvorbereitungen und auch bei Nachbesserungen im Zuge der Bauantragsprüfung werden Bauherren und Planer hinsichtlich der wasserrechtlichen Anforderungen an ihre Bauwerke und Anlagen beraten.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnung (LBO)

Auskunft erteilt
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Vordrucke
Merkblatt Stallbauten
Merkblatt Güllelagerung
Merkblatt Dungplatten und Jauchegruben
Kapazitätsnachweis für die Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist