Wenn Sie beabsichtigen, ein Taxi, einen Mietwagen oder Krankenkraftwagen zu fahren und dabei Fahrgäste befördern wollen, benötigen Sie einen Fahrgastbeförderungsschein.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
EU-Kartenführerschein
Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2.2 oder 2.2.1 zu §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Ärztliches Gutachten gem. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
ein leistungspsychologischer Test, gemäß Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung, sofern es sich um eine erstmalige Erteilung handelt, oder Sie die Verlängerung nach Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen
behördliches Führungszeugnis (muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden)
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Hinweise für Behinderte:
barrierefreier Zugang vorhanden
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe