Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH)
Informationen:
Schleswig-Holstein hat auf Beschluss der Landesregierung als ergänzende Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung eine Kontaktstelle zur Bekämpfung der Korruption in Schleswig-Holstein (KBK-SH) eingerichtet.
Sie legt regelmäßig Berichte über seine Tätigkeit vor.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist zu uneingeschränkter Diskretion verpflichtet. Er ist nicht Teil der Landesverwaltung, sondern agiert als durch die Landesregierung legitimierter, unabhängiger Kommunikationsmittler zwischen Hinweisgebern, Verwaltung und Strafverfolgungsbehörden.
Angeboten von
Anti-Korruptionsbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein