Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand dar und ist daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn über eine kurze Bauzeit und nur in einer geringfügigen Mengen Grundwasser entnommen werden soll. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen in unmittelbarer Nähe
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe