Leistungen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Kreisverwaltung Stormarn (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX

Informationen:

Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat der Arbeitgeber die Verantwortung, gemeinsam mit dem Personalrat und ggf. der Schwerbehindertenvertretung zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, überwunden oder wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das beim Kreis Stormarn praktizierte, auf Freiwilligkeit und Kooperation beruhende Verfahren ist in der Dienstvereinbarung für das betriebliche Gesundheitsmanagement geregelt.

Angeboten von der Servicestelle

1291 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Gebäude: C , 2 , Raum: C 215
Reimer-Hansen-Straße 3 , 23840 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Anja Schwiecker

Telefon:

0 45 31 - 160 15 30

Fax:

0 45 31 - 160 77 15 30

Email:

a.schwiecker@kreis-stormarn.de

Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 12 - Personal
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Malte Schaarmann

Telefon:

0 45 31 - 160 12 40

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 40

Email:

m.schaarmann@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/inneres/personal.html