für den Kreis Stormarn, die Städte Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinfeld (Holstein) sowie die Ämter Bad Oldesloe-Land und Bargteheide-Land
Informationen:
Zu den wesentlichen Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten gehören die Überwachung und Unterstützung bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Kreisverwaltung.
Des Weiteren hat die behördliche Datenschutzbeauftragte:
auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Einführung von Datenverarbeitungsmaßnahmen hinzuwirken, d.h. diese in konkrete Verfahrensregeln umzusetzen, die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung vorzunehmen oder die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überwachen.
die Beschäftigten der Kreisverwaltung mit den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes sowie den sonstigen Vorschriften über den Datenschutz vertraut zu machen. Durch diese Regelung soll bei den Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, das Bewusstsein für Bedeutung und Notwendigkeit des Datenschutzes geschaffen werden.
bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten und bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften hinzuwirken.
das Verfahrensverzeichnis für die bei der Kreisverwaltung betriebenen automatisierten Verfahren zu führen und zur Einsicht bereitzuhalten.
Sie darf zur Aufgabenerfüllung Einsicht in personenbezogene Datenverarbeitungsvorgänge nehmen. Dies gilt nicht, soweit das Steuergeheimnis entgegensteht. Die Fachbereiche sind verpflichtet, ihr bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Ihr ist dabei Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Unterlagen und Dateien zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen sowie Zutritt zu den Diensträumen zu gewähren.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf den Betroffenen zulassen, verpflichtet, soweit sie nicht davon durch die Betroffenen befreit wurde. Dies gilt auch gegenüber der verantwortlichen Stelle und deren Leitung.
Angeboten von der Servicestelle
830 gemeinsame behördliche Datenschutzbeauftragte
Gebäude: A , 2.OG , Raum: A 223
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe