Einen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen Sie, wenn Sie bei Reisen in oder durch Staaten der Europäischen Union Schusswaffen oder Munition mitnehmen oder verbringen wollen. Eingetragen werden in den Europäischen Feuerwaffenpass Waffen, die in Ihrer Waffenbesitzkarte registriert sind.
Grundsätzlich sollten Sie sich vor der Einreise in ein anderes Land Informationen über die Zustimmung bzw. Einwilligung zur Waffeneinfuhr einholen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.