Import Zulassung eines Fahrzeuges aus dem europäischen Binnenland für eine minderjährige Person
Informationen:
Die Zulassung auf eine minderjährige Person kann nur erfolgen, wenn
eine Schwerbehinderung, die die Voraussetzungen des § 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt, vorliegt (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt ist vorzulegen) oder
die minderjährige Person die erforderliche Fahrerlaubnis (ist vorzulegen) für das zulassungspflichtige Fahrzeug besitzt.
Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich, wenn keine ausländischen Fahrzeugpapiere vorhanden sind.
Bei Neufahrzeugen (bis 6 Monate nach Erstzulassung oder bis 6000 Kilometer Laufleistung) ist ein Nachweis über die gezahlte Umsatzsteuer vorzulegen. Sofern diese bisher nicht entrichtet wurde, muss folgendes Formular im Rahmen der Zulassung ausgefüllt und unterschrieben bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
ausländische Fahrzeugdokumente
ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
ggfs. Fahrzeug
Kaufvertrag oder Rechnung im Original
ggf. Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer
Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Kinderausweis, Personalausweis oder Geburtsurkunde)
der Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt oder
die Fahrerlaubnis (Führerschein)
Personalausweise oder Pässe in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten im Original oder als gut lesbare Kopie
Schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter / der Erziehungsberechtigten. Hinweis: Sollte für die minderjährige Person nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dieses der Zulassungsbehörde durch die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen (z.B. Urteil über das Sorgerecht oder Sterbeurkunde).
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe