Zulassung eines neuen Fahrzeuges mit deutscher Zulassungsbescheinigung auf eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
Informationen:
Liegt für ein Fahrzeug keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 2 vor, sondern nur die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Original Rechnung oder der Original Kaufvertrag vorzulegen
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
für eingetragene Firmen oder eingetragene Vereine:
Zulassungsbescheinigung Teil II und EG Übereinstimmungsbescheinigung
Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
Gewerbeanmeldung
Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehr
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe