Zentrale Vergabestelle für Ausschreibungsverfahren von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen und freiberuflichen Leistungen (oberhalb der Wertgrenzen gemäß § 3 Abs. 3 SHVgVO und § 4 Abs. 2 Nr. 3 SHVgVO)
Informationen:
Bevor ein öffentlicher Auftrag erteilt werden kann, ist ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Durch die Konzentration der Zuständigkeiten bei einer zentralen Vergabestelle wird das operative vom strategischen Geschäft getrennt, die Auftragsvergabe wird transparenter und rechtssicherer.
Die Ziele eines Vergabeverfahrens sind Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung. Ein sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln durch die Erteilung öffentlicher Aufträge zu den wirtschaftlich besten Konditionen wird gefördert.
Die zentrale Vergabstelle führt das förmliche Vergabeverfahren für die fachlich zuständigen Fachbereiche durch. Sie berät die Fachbreiche vergaberechtlich.
Angeboten von der Servicestelle
541 Zentrale Vergabestelle
Gebäude: F , 2. OG , Raum: F 216 / F 211
Mommsenstr. 14 , 23843 Bad Oldesloe