Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht über Stiftungen bürgerlichen Rechts aus. Sie stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Darüber hinaus nimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen wahr.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Stormarn ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Stormarn ist der Landrat.
Der Kreis Stormarn hat die ihm nach dem Stiftungsgesetz obliegende Aufgabe der Stiftungsaufsicht mit allen Rechten und Pflichten zum 01.07.2023 auf den Kreis Plön übertragen.
Wir bitten Sie daher, sich in allen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten an Ihre Ansprechpartnerin beim Kreis Plön zu wenden:
Kreis Plön
- Der Landrat -
Stiftungsaufsicht
Frau Stefanie Hansen
Hamburger Straße 17/18
24306 Plön
Tel: 04522 743/153
E-Mail: Stefanie.Hansen@kreis-ploen.de