Leistungen

Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen

Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen des Kreises Stormarn
2023-2024

Informationen:

Der Kreis Stormarn legt eine Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau auf, mit der Investitionen in den Klimaschutz an den Gebäuden der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände im Kreis gefördert werden können.
So soll die Vorbildfunktion bei den öffentlichen Gebäuden im Kreis gefördert werden und besonders Kinder und Jugendliche erneuerbare Energien als Selbstverständlichkeit im Alltag erleben.

Die Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau gilt 2023-24.

Stichtag 2023: 15.11.2023
Stichtag 2024: 31.05.2024

Der Förderantrag Klimaschutz am Bau für Gemeinden 2024 für Kommunen (und Schulverbände) im Kreis Stormarn ist mit ggfs. vorhandenen Planunterlagen per Mail einzureichen an:
klimaschutz@kreis-stormarn.de.

  • Was wird gefördert?
  • Photovoltaik-Anlagen - PV-Anlagen, PV-Anlagen mit Speicher, PV-Anlagen mit Visualisierung für Schulen
  • Visualisierung der direkten Erzeugung von Erneuerbaren-Energien an Schulen
  • Solarthermische Anlagen – zur Heizungsunterstützung oder zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen - Maßnahmen, die nachweislich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen
  • Ladestationen, wenn sie im Zusammenhang mit zusätzlichen Erneuerbaren Energien z.B. PV-Anlagen errichtet werden
  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Einbau von Regenwasserzisternen zur Nutzung von Regenwasser im Außenbereich anstelle von Trinkwasser
  • Serverkühlung mittels Erdkühle anstelle von Klimaanlagen mit Treibhausrelevanten Kühlmitteln
  • Wärmepumpen zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder ungenutzter Abwärme wie z.B. Geothermie, Abwasserwärme, Abwärme aus anderen Quellen (keine einfachen Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen)
  • Nahwärmenetze
  • Innovative Projekte zur CO2-Minderung mit konkreter Berechnung
  • Insektenfreundliche LED-Straßenbeleuchtung – nur mit Nachtabschaltung


Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann man maximal 10.000 € und bis zu 50% der förderfähigen Kosten (i.d.R. die Investitionssumme) als Förderbetrag bekommen.
Kumulierung ist möglich, der Mindesteigenanteil liegt dann bei 10% (netto) der förderfähigen Kosten.

  • Die jeweils ersten Anträge einer Kommune oder eines Schulverbands im Jahr haben Priorität 1 und laufen nach dem Windhundverfahren - das heißt, erste Anträge erhalten nach der Reihenfolge Ihres vollständigen Eingangs Bewilligungen solange für diesen Zweck Haushaltsmittel verfügbar sind. (Antragstellung bis Ende November 2024)
  • Weitere Anträge können Kommunen und Schulverbände bis zum Stichtag (31.5.24) einreichen. Sollten die dafür verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen, erhalten alle eine Bewilligung, soweit die Förderbedingungen eingehalten sind.

Es gelten die Bedingungen der Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau, wo sich weitere Details finden.

Ansprechpersonen:
Isa Reher, 04531-160-1637
Paul Gärtner, 04531-160-1460

Ausfüllbare Dokumente:
Förderantrag Klimaschutz am Bau für Gemeinden 2024
Verwendungsnachweis Richtlinie Klimaschutz am Bau für Gemeinden

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