Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen
Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen des Kreises Stormarn
2023-2024
Informationen:
Der Kreis Stormarn legt eine
Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau auf, mit der Investitionen in den Klimaschutz an den Gebäuden der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände im Kreis gefördert werden können.
So soll die Vorbildfunktion bei den öffentlichen Gebäuden im Kreis gefördert werden und besonders Kinder und Jugendliche erneuerbare Energien als Selbstverständlichkeit im Alltag erleben.
Photovoltaik-Anlagen - PV-Anlagen, PV-Anlagen mit Speicher, PV-Anlagen mit Visualisierung für Schulen
Visualisierung der direkten Erzeugung von Erneuerbaren-Energien an Schulen
Solarthermische Anlagen – zur Heizungsunterstützung oder zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
Energetische Sanierungsmaßnahmen - Maßnahmen, die nachweislich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen
Ladestationen, wenn sie im Zusammenhang mit zusätzlichen Erneuerbaren Energien z.B. PV-Anlagen errichtet werden
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Einbau von Regenwasserzisternen zur Nutzung von Regenwasser im Außenbereich anstelle von Trinkwasser
Serverkühlung mittels Erdkühle anstelle von Klimaanlagen mit Treibhausrelevanten Kühlmitteln
Wärmepumpen zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder ungenutzter Abwärme wie z.B. Geothermie, Abwasserwärme, Abwärme aus anderen Quellen (keine einfachen Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen)
Nahwärmenetze
Innovative Projekte zur CO2-Minderung mit konkreter Berechnung
Insektenfreundliche LED-Straßenbeleuchtung – nur mit Nachtabschaltung
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann man maximal 10.000 € und bis zu 50% der förderfähigen Kosten (i.d.R. die Investitionssumme) als Förderbetrag bekommen.
Kumulierung ist möglich, der Mindesteigenanteil liegt dann bei 10% (netto) der förderfähigen Kosten.
Die jeweils ersten Anträge einer Kommune oder eines Schulverbands im Jahr haben Priorität 1 und laufen nach dem Windhundverfahren - das heißt, erste Anträge erhalten nach der Reihenfolge Ihres vollständigen Eingangs Bewilligungen solange für diesen Zweck Haushaltsmittel verfügbar sind. (Antragstellung bis Ende November 2024)
Weitere Anträge können Kommunen und Schulverbände bis zum Stichtag (31.5.24) einreichen. Sollten die dafür verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen, erhalten alle eine Bewilligung, soweit die Förderbedingungen eingehalten sind.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude