Leistungen

Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen

Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau für Kreiskommunen des Kreises Stormarn
2023-2024

Informationen:

Der Kreis Stormarn legt eine Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau auf, mit der Investitionen in den Klimaschutz an den Gebäuden der Städte, Ämter, Gemeinden und Schulverbände im Kreis gefördert werden können.
So soll die Vorbildfunktion bei den öffentlichen Gebäuden im Kreis gefördert werden und besonders Kinder und Jugendliche erneuerbare Energien als Selbstverständlichkeit im Alltag erleben.

Die Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau gilt 2023-24.

Stichtag 2023: 15.11.2023
Stichtag 2024: 31.05.2024

Der Förderantrag Klimaschutz am Bau für Gemeinden 2024 für Kommunen (und Schulverbände) im Kreis Stormarn ist mit ggfs. vorhandenen Planunterlagen per Mail einzureichen an:
klimaschutz@kreis-stormarn.de.

  • Was wird gefördert?
  • Photovoltaik-Anlagen - PV-Anlagen, PV-Anlagen mit Speicher, PV-Anlagen mit Visualisierung für Schulen
  • Visualisierung der direkten Erzeugung von Erneuerbaren-Energien an Schulen
  • Solarthermische Anlagen – zur Heizungsunterstützung oder zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen - Maßnahmen, die nachweislich über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen
  • Ladestationen, wenn sie im Zusammenhang mit zusätzlichen Erneuerbaren Energien z.B. PV-Anlagen errichtet werden
  • Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung
  • Einbau von Regenwasserzisternen zur Nutzung von Regenwasser im Außenbereich anstelle von Trinkwasser
  • Serverkühlung mittels Erdkühle anstelle von Klimaanlagen mit Treibhausrelevanten Kühlmitteln
  • Wärmepumpen zur Nutzung erneuerbarer Wärmequellen oder ungenutzter Abwärme wie z.B. Geothermie, Abwasserwärme, Abwärme aus anderen Quellen (keine einfachen Luft-Wasser- oder Luft-Luft-Wärmepumpen)
  • Nahwärmenetze
  • Innovative Projekte zur CO2-Minderung mit konkreter Berechnung
  • Insektenfreundliche LED-Straßenbeleuchtung – nur mit Nachtabschaltung


Wie hoch ist die Förderung?
Pro Antrag kann man maximal 10.000 € und bis zu 50% der förderfähigen Kosten (i.d.R. die Investitionssumme) als Förderbetrag bekommen.
Kumulierung ist möglich, der Mindesteigenanteil liegt dann bei 10% (netto) der förderfähigen Kosten.

  • Die jeweils ersten Anträge einer Kommune oder eines Schulverbands im Jahr haben Priorität 1 und laufen nach dem Windhundverfahren - das heißt, erste Anträge erhalten nach der Reihenfolge Ihres vollständigen Eingangs Bewilligungen solange für diesen Zweck Haushaltsmittel verfügbar sind. (Antragstellung bis Ende November 2024)
  • Weitere Anträge können Kommunen und Schulverbände bis zum Stichtag (31.5.24) einreichen. Sollten die dafür verfügbaren Haushaltsmittel ausreichen, erhalten alle eine Bewilligung, soweit die Förderbedingungen eingehalten sind.

Es gelten die Bedingungen der Förderrichtlinie Klimaschutz am Bau, wo sich weitere Details finden.

Ansprechpersonen:
Isa Reher, 04531-160-1637
Paul Gärtner, 04531-160-1460

Ausfüllbare Dokumente:
Förderantrag Klimaschutz am Bau für Gemeinden 2024
Verwendungsnachweis Richtlinie Klimaschutz am Bau für Gemeinden

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Weiter zu:
Klimaschutz beim Kreis Stormarn

Klimaschutz-Programm Kreis Stormarn

Aktuelle Klimaschutz-Projekte

Angeboten von der Servicestelle

554 Klimaschutzmanagement
Gebäude: B, F
Mommsenstr. 13 + 14 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/klimaschutz/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude

Durch die Sachbearbeiter/ -Innen:

Sachbearbeiter/-In

Paul Gärtner

Zuständigkeit

Klimaschutzmaßnahmen an den kreiseigenen Gebäuden

Telefon

04531 -  160  1460

Fax

04531 -  160  77 1460

Email

p.gaertner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Sarah Hartwig

Zuständigkeit

Klimaanpassung, Erstellung des Konzepts zur Anpassung an den Klimawandel, Umsetzung von Maßnahmen

Telefon

04531 -  160  1066

Email

s.hartwig@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Isa Reher

Zuständigkeit

Bürgerberatung, Unterstützung von Kommunen, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren sowie Klimaschutz-Programm

Telefon

04531 -  160  1637

Fax

04531 -  160  77 1637

Email

i.reher@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Anne Munzel

Zuständigkeit

Bürgerberatung, Unterstützung von Kommunen, Bildungseinrichtungen und weiteren Akteuren

Telefon

04531 -  160  1665

Fax

04531 -  160  77 1665

Email

a.munzel@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html