Der Schulpsychologische Dienst unterstützt und berät alle an Schule Beteiligten bei Problemen in oder mit der Schule (§ 132, Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz). Das Angebot richtet sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitung, Alle an Schule Tätige, Schülerinnen und Schüler, Eltern.