Leistungen
Grundstücksteilung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Grundstücksteilungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz werden nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden, sondern vom LLUR erteilt.
Grundstücksteilungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz werden nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden, sondern vom LLUR erteilt.