Cad für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
Informationen:
Allgemeine Informationen zum Verfahren gibt es auf der Internetseite -> www.juleica.de,
die zugleich das Zugangsportal für alle Cardinhaber und Träger der Jugendarbeit darstellt.
Zur Juleica Allgemein: Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit können eine Jugendleiter-Card (Juleica) erhalten.
Juleica-Inhaber haben für ihre Mitarbeit in einer Maßnahme der Jugendarbeit i.d.R. Anspruch auf -> Freistellung von der Arbeit (Sonderurlaub) und -> Verdienstausfallerstattung.
Daneben dient die Juleica insbesondere der Legitimation gegenüber den Eltern und der Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen.
Für die Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit (nach unseren Richtlinien - z.B. für Freizeitfahrten) ist es Voraussetzung, dass die Leiter bzw. Betreuer für ihre Tätigkeit qualifiziert sind. Formale Bedingung ist, dass mindestens ein Leiter bzw. Betreuer eine gültige Juleica besitzt oder eine mindestens vergleichbare (pädagogische) berufliche Qualifikation hat. Sonstige - z.B. verbands-eigene Lizenzen - ersetzen die Juleica nicht!
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Eine Voraussetzungen für eine mögliche Online-Antragstellung ist:
Der Träger der Jugendarbeit muss im System angelegt sein. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Landesverband, bei dem Ihr Verein bzw. Ihre Vereinsjugend Mitglied ist. Träger ohne einen solchen Landesverband wenden sich an ihr Jugendamt.