Amtliche Bekanntmachungen - Archiv 2023
Amtliche Bekanntmachungen des Kreises Stormarn werden gemäß § 14 der Hauptsatzung des Kreises Stormarn unter Angabe des Datums, seit wann sie hier verfügbar sind, hier bekanntgemacht.
Auf einer eigenen Seite werden Ausschreibungen des Kreises Stormarn veröffentlicht.
Auszug aus der Hauptsatzung des Kreises Stormarn
Stand: 14.01.2021
§ 14 Veröffentlichungen (Bekanntmachungsverordnung)
(1) Satzungen und Verordnungen des Kreises werden durch Bereitstellung auf der Internetseite
www.kreis-stormarn.de bekanntgemacht. Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen des Kreises kostenpflichtig zusenden lassen (Bezugsadresse: Kreis Stormarn, Der Landrat, Mommsenstr. 13, 23843 Bad Oldesloe). Textfassungen der Satzungen und Verordnungen werden darüber hinaus zur Mitnahme bei der o. a. Bezugsadresse bereitgehalten.
(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der
Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in
der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.