28.12.2016

Aufhebung eines Teilgebietes eines festgelegten Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Stormarn

Das Beobachtungsgebiet Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde innerhalb des festgelegten Beobachtungsgebietes Gemeinde Oststeinbek, Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde sowie die damit verbundenen angeordneten Schutzmaßnahmen werden ab dem 29.12.2016 aufgehoben.

Im Ortsteil Rothenburgsort in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 20.11.2016 und 24.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Da nach dem 24.11.2016 keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln im betroffenen Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg amtlich festgestellt worden sind, wird ein Teil des festgelegten Beobachtungsgebietes aufgehoben.

Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen, auch für kleine Geflügelbestände sowie das Aufstallungsgebot gelten weiterhin im gesamten Land Schleswig-Holstein.

Zur Geflügelpest hat das Land ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist werktags von 9 bis 17 Uhr besetzt und unter 0431-160/6666 erreichbar.

Für weitere Rückfragen steht auch der Fachdienst Recht und Veterinärwesen des Kreises Stormarn unter der Tel.: 04531-160/1324 gerne zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn (PDF)