Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Plön: Aufstallungspflicht für Geflügel auch auf Stormarner Gebiet
Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat aufgrund des Vogelsterbens im Kreis Plön im gesamten Land Schleswig-Holstein eine Stallpflicht für Geflügel angewiesen. Geflügel –und Taubenausstellungen sind verboten.
Diese Maßnahme ergeht, um die Geflügelbestände so gut wie möglich vor dem Eintrag des Virus H5N8 zu schützen und so Schäden zu vermeiden.
Auch auf Stormarner Gebiet dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere), gehalten werden. Die Dauer der Maßnahmen ist nicht absehbar und richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Tierseuche und den Risikobewertungen der Experten.
Alle Geflügelhalter, die ihre Haltungen im Kreis Stormarn noch nicht angemeldet haben, sind aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Auf der Internetseite des Kreises kann das Anmeldeformular für Tierhalter unter "Service, Leistungen A-Z, Buchstabe T, Tierhaltung anmelden“, heruntergeladen werden.
Telefonisch kann der erforderliche Vordruck unter 04531-160-1324 abgefragt werden.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) hat unter der Telefonnummer 0431-160 6666 ein Bürgertelefon freigeschaltet. Bürgerinnen und Bürger erhalten dort werktags von 09:00 – 17:00 Uhr Informatioen zur aktuellen Lage.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) (http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html) und dem Friedrich-Löffler-Institut (https://www.fli.de/de/home/) eingestellt.