29.11.2016

Verlängerung der Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Beobachtungsgebiet Gemeinde Oststeinbek, Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde

In der Freien und Hansestadt Hamburg im Ortsteil Rothenburgsort ist am 20.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Um die Fundorte ist ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk und mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Fundorte als Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Abs. 1 Geflügelpestverordnung festzulegen. Teile des Kreises Stormarn liegen in einem Radius von 10 Kilometern um die oben genannten Fundorte.

 

Die Gemeinden Oststeinbek und Barsbüttel sowie die Stadt Glinde sind mit Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn vom 21.11.2016, zuletzt geändert am 25.11.2016, zum Beobachtungsgebiet erklärt worden. Gleichzeitig sind für das Beobachtungsgebiet zeitlich befristete Schutzmaßnahmen angeordnet worden.

 

Am 25.11.2016 wurde bei drei weiteren verendeten Wildvögeln im Bezirk Hamburg-Mitte der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Der Fundort der Vögel befindet sich ebenfalls in Rothenburgsort, in unmittelbarer Nähe des Fundorts der bereits bekannten Fälle, die am 20.11.2016 festgestellt wurden. Die Restriktionszonen in Hamburg bleiben unverändert. Die zeitlichen Fristen für die Schutzmaßnahmen nach § 56 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung beginnen allerdings erneut ab dem 25.11.2016.

 

Entsprechend beginnen auch die zeitlichen Fristen für die Schutzmaßnahmen des Kreises Stormarn in dem Beobachtungsgebiet Gemeinde Oststeinbek, Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde erneut ab dem 25.11.2016 und verlängern sich entsprechend.

 

Die Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Beobachtungsgebiet Gemeinde Oststeinbek, Gemeinde Barsbüttel und Stadt Glinde vom 29.11.2016 wurde auf der Internetseite des Kreises Stormarn bekanntgemacht und kann dort nachgelesen werden.

Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Schutzmaßnahmen (PDF)