21.02.2019

Transportgenehmigungen für Rinderexporte in bestimmte Drittstaaten

Der Kreis Stormarn wird bis auf weiteres keine Tiertransporte von Rindern in bestimmte Staaten außerhalb der Europäischen Union mehr genehmigen und auch keine Vorlaufatteste für Tiere zum Transport zu Sammelstellen ausstellen. Hiervon sind Exporte in die Türkei, den Nahen Osten, den Maghreb und in asiatische Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion betroffen.

Hintergrund für diese Entscheidung sind Informationen, die der Veterinärbehörde des Kreises aufgrund von Berichterstattungen und fachlichen Stellungnahmen vorliegen. So ist nach Erkenntnissen der Veterinärbehörde nicht gewährleistet, dass der Tiertransport von Nutz- und Zuchttieren nach den Vorgaben des EU-Tierschutzrechts erfolgt. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass neben der üblichen Betäubungslosigkeit bei der Schlachtung in den betroffenen Ländern sehr häufig Praktiken ausgeübt werden, die den Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügen.

Sowohl die Versorgung der Tiere auf den langen Transportwegen als auch die tierschutzgerechte Schlachtung in den Ankunftsstaaten sind offensichtlich nicht durchgängig gewährleistet. Zudem werden Tiere nach Informationen der Veterinärbehörde häufig unter Qualen getötet. Dies ist mit den europäischen Vorstellungen von Tierschutz nicht vereinbar.

Die Entscheidung, die Abfertigungen der Tiertransporte auszusetzen, gilt, bis gemeinsam mit der Fachaufsicht im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein der Sachverhalt abschließend geprüft und eine abschließende Entscheidung getroffen ist.

Dem Kreis Stormarn ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Kreisbauernverband wichtig, mit dem er im Austausch über das Vorgehen steht.