Allgemeinverfügung über Beschränkungen in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zur Covid-19-Bekämpfung verlängert
Auf Grundlage eines Erlasses des Landes hat der Ktreis Stormarn seine Allgemeinverfügung vom 29. Juni über „Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmer*innen in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2“ bis zum einschließlich 30. August verlängert.
In der Allgemeinverfügung sind ein Beschäftigungsverbot sowie ein Testgebot für neu hinzukommende Arbeitnehmer*innen in den genannten Betrieben angeordnet.
Die Regelung greift, wenn mehr als 100 Beschäftigte einschließlich Leiharbeitnehmer*innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers tätig sind oder wenn mehr als 30 Prozent der in einem Betrieb tätigen Personen Leiharbeitnehmer*innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers sind.
Der genaue Wortlaut kann der als Anlage beigefügten Allgemeinverfügung entnommen werden.