Allgemeinverfügung zum Einsatz in fleisch-, geflügelfleisch- oder fischverarbeitenden Betrieben
Der Kreis Stormarn hat die Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleisch-, geflügelfleisch- und fischverarbeitenden Betrieben verlängert und ergänzt.
Der genaue Wortlaut ist dieser Presseinformation als Anlage beigefügt.