Corona-Impfstart in Schleswig-Holstein am 27. Dezember
KIEL. Nach der Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs am 21. Dezember haben das Bundesgesundheitsministerium und BioNTech/Pfizer die Liefermengen zum Impfstart in Deutschland bekanntgegeben. In Schleswig-Holstein laufen die Vorbereitungen für den Impfstart am 27. Dezember auf Hochtouren.
„Auch wenn wir noch harte Monate vor uns haben: Der Beginn der Impfungen ist die Chance auf einen neuen Anfang, auf ein besseres Jahr 2021, in dessen Verlauf wir uns alle gemeinsam nach und nach unser Leben in Freiheit zurückerobern“, sagte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg zur Zulassung des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Europäische Kommission.
„Jetzt kommt es darauf an, dass wir nicht nachlassen, sondern weiterhin auf alle nicht notwendigen persönlichen Begegnungen verzichten. So schützen wir uns alle und insbesondere die Schwächsten am besten.“
Die Planungen in Schleswig-Holstein zum Impfstart:
- Im Dezember 2020 werden Schleswig-Holstein rund 48.000 Impfdosen erreichen. Die ersten rund 10.000 Impfdosen sollen am 26. Dezember zentral eintreffen, weitere Lieferungen sind für den 28. Dezember (rund 14.000 Impfdosen) sowie für den 30. Dezember (24.000 Impfdosen) angekündigt.
- Eintreffende Wochenlieferungen der Impfdosen werden zunächst hälftig für die Zweitimpfung reserviert, um die notwendige zweite Impfung nach drei Wochen garantieren zu können. Dies ist notwendig, weil nur nach zwei Impfungen auch tatsächlich ein 95-prozentiger Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung bestehen kann.
- Ab dem 27. Dezember werden bis zu zehn mobile Impfteams mit den Impfungen in Pflegeeinrichtungen – prioritär gerontopsychiatrische Einrichtungen in Hochinzidenzgebieten – starten, um dort die Bewohnerinnen und Bewohner zu impfen, die dies wünschen. Bis Anfang Januar wird die Zahl der mobilen Teams sukzessive auf bis zu 15 Teams hochgefahren.
- Ab dem 27. Dezember werden auch Kliniken in Schleswig-Holstein zur Impfung des Personals mit sehr hohem Expositionsrisiko, insbesondere auf Intensivstationen und in der Notaufnahme, Impfstoff erhalten.
- Voraussichtlich ab dem 4. Januar 2021 nehmen die ersten 15 Impfzentren (eines pro Kreis/kreisfreier Stadt) mit jeweils einer Impflinie den Betrieb auf. Die Impfzentren werden zu Beginn täglich jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Nach drei Wochen, wenn neben den Erstimpfungen bereits Zweitimpfungen vorgenommen werden müssen, können die Öffnungszeiten ausgeweitet werden. Die Impfzentren in Bad Oldesloe, Lübeck und Prisdorf starten mit jeweils zwei Impflinien.
- Ab dem 29. Dezember sollen Terminvereinbarungen für die Impfung in den Impfzentren über die Webseite www.impfen-sh.de oder telefonisch über die Rufnummer 116 117 möglich sein. Impfberechtigt in den Impfzentren sind zunächst die Angehörigen der Gruppe 1 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Hierzu zählen insbesondere Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten und Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Zu der Gruppe 1 gehört auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden. Die Impfberechtigungen im Detail: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/wo-kann-man-sich-impfen-lassen/
- Menschen über 80 Jahre, die zu Hause betreut werden und die Impfzentren nicht aufsuchen können, werden zu einem späteren Zeitpunkt geimpft. Bedingt durch die speziellen Lager- und Transportanforderungen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes ist eine Impfung beim Hausarzt oder in der eigenen Häuslichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Weitere Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung:
Wie lange dauert eine Impfung in einem Impfzentrum?
Der eigentliche Impfvorgang wird nur ein paar Minuten (~5 Minuten) in Anspruch nehmen. Inklusive einer ärztlichen Unterweisung, bei der auch Fragen gestellt werden können und einer Nachbeobachtungszeit wird der ganze Vorgang etwa 45 Minuten dauern.
Wie viele Impfungen können in den Impfzentren vorgenommen werden?
Das Land bereitet vor, dass über die Impfzentren rund 300.000 Impfungen pro Monat durchgeführt werden könnten. Dies ist allerdings abhängig von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs. Hinzu kommen die Impfungen, die in Krankenhäusern und über mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen erfolgen können.
Voraussetzung ist auch dabei immer die Verfügbarkeit der entsprechenden Mengen an Impfstoff. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Impfungen nach spätestens sechs Monaten in den Regelbetrieb, also die Hausarztpraxen überführt werden. Dies könnte abhängig von der Impfstoffentwicklung und den Anforderungen an den Impfstoff, wie z.B. die Tiefkühlung, auch früher erfolgen.
Welcher Impfstoff wird in Schleswig-Holstein geimpft?
Zunächst wird der als erstes zugelassene Impfstoff von BioNTech/Pfizer geimpft werden. Weitere Firmen haben die Zulassung bereits beantragt, sodass zukünftig auch andere Impfstoffe verwendet werden, sobald diese verfügbar sind. Ob andere Impfstoffe auch in Impfzentren oder aber durch Hausärztinnen und -ärzte angewandt werden, hängt maßgeblich von den Anforderungen des Impfstoffes, z.B. an die Kühlung, ab.
Kann ich mich in einem Impfzentrum impfen lassen, das nicht in meinem Kreis oder in meiner kreisfreien Stadt liegt?
Ja. Auch wird es für Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein möglich sein, sich in Hamburg impfen zu lassen. Hamburgerinnen und Hamburger können sich in Schleswig-Holstein impfen lassen.
Wie viel Prozent der Schleswig-Holsteiner müssen sich impfen lassen, damit die Gemeinschaft geschützt wird?
Hierbei müssen zwei Aspekte bedacht werden: der Individualschutz und der Gemeinschaftsschutz. Grundsätzlich sollte jeder, der sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte, eine Impfung bekommen können (Individualschutz). Mathematische Modelle zeigen, dass erst bei einer Immunität von ca. 70% in der Bevölkerung die Übertragungen des Coronavirus soweit begrenzt sind, dass diese Pandemie vorübergeht (Gemeinschaftsschutz).
Allerdings ist derzeit nicht vorhersagbar, inwieweit eine Immunität die Übertragung unterbindet oder wenigstens reduzieren kann. Insofern ist dem Individualschutz, also dem Schutz der geimpften Person vor einer COVID-19 Erkrankung oder einem schweren Verlauf der Erkrankung, eine hohe Bedeutung zuzumessen.
Bei der Anwendung eines pandemischen Impfstoffs ist außerdem der Aspekt entscheidend, welche Personengruppe den größten Nutzen von der Impfung hat. Das sind diejenigen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und diejenigen, die dem höchsten Infektionsrisiko durch Kontakt zu COVID-Erkrankten ausgesetzt sind.
An wen kann ich mich bei Fragen zur Impfung wenden?
Eine zentrale Impfhotline des Bundesgesundheitsministeriums kann dazu über die Rufnummer 116 117 angewählt werden.
Wo finde ich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung?
Allgemeine Informationen und häufige Fragen zur Impfung gegen das aktuelle Coronavirus finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Ebenfalls können Sie über die 116 117 Fragen zur Impfung oder allgemeine Fragen zum Coronavirus anwählen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium