Landesregierung hat heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen.
Ab kommenden Montag gilt folgendes:
Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.
Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.
Das Landeskabinett wird am Nachmittag über ein weitgehendes Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Coronavirus entscheiden. Im Anschluss wird die Landesregierung dazu informieren.
Zur Umsetzung der Regelungen der Landesregierung wird der Kreis Stormarn im Laufe des Wochenendes berichten.
Weiterhin gelten folgende Empfehlungen:
- Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten sollten, wenn möglich, zu Hause bleiben und sich bei Anzeichen von Erkältungssymptomen telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist. Es wird darauf hingewiesen, dass angrenzende Gebiete zu den bisher definierten Risiko-Gebieten wie Österreich auch betroffen sein können. Die Empfehlung gilt besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in medizinischen Einrichtungen oder Altenpflegeeinrichtungen tätig sind.
- Arbeitgebern wird empfohlen, die Möglichkeiten der Heimarbeit für Reiserückkehrer zu prüfen und zu nutzen, wo dies möglich ist. Menschen mit Erkältungs-symptomen sollten dem Arbeitsplatz fernbleiben.
- Krankschreibungen beim Arzt können und sollten telefonisch veranlasst werden, ohne eine Arztpraxis aufzusuchen.
- Angehörige sollten auf Besuche in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen möglichst verzichten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung.
- Auch Veranstalter von Veranstaltungen mit Personen unter 1000 Teilnehmerinnen/ern sollten prüfen, ob diese verschiebbar sind. Ziel sind auch hier kontaktreduzierende Maßnahmen – dies bedeutet aber auch, dass nicht aufschiebbare und für den reibungslosen Ablauf staatlichen Handelns notwendige Veranstaltungen weiter stattfinden können.
- Bei Anzeichen von Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 beraten lassen, ob eine diagnostische Abklärung sinnvoll ist.
- Die Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Dazu gehört gründliches Händewaschen, grundsätzlich derzeit auf Händeschütteln verzichten, in den Ärmel husten und nicht die Hand.
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums 030 / 346 465 100.
Ergänzend auf Landesebene Bürgertelefon unter 0431 / 79 70 00 01 (werktags von 8:00 – 18:00 Uhr).
Informationen für die Fachöffentlichkeit inkl. Fachinfo beim RKI: www.rki.de/ncov
Info für Bürgerinnen/ Bürger: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html und https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus