14.05.2020

Gastronomie und Beherbergung dürfen ab 18.05.2020 wieder loslegen

Wie, dazu hat die Landesregierung auf Ihrer Internetseite einen Leitfaden veröffentlicht

Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ab 18.05.2020 wird es Beherbergungsbetrieben und der Gastronomie wieder erlaubt sein, Gäste zu bewirten. Dabei müssen strenge Hygieneregelungen befolgt werden.

Welche das sind, hat das Land Schleswig-Holstein auf seiner Internetseite in einem Leitfaden zusammengefasst.